Hecken- und Strauchschnitt ist Pflicht!
Wir ersuchen alle Liegenschafts-Eigentümerinnen und -eigentümer um Mithilfe:
Kontrollieren Sie Bepflanzungen, Sträucher, Hecken und Bäume an Ihren Grundstücksgrenzen und führen Sie falls nötig Pflegemaßnahmen durch, um die Verkehrssicherheit entlang öffentlicher Straßen und Gehwege zu gewährleisten.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) darf die freie Sicht über den Straßenverlauf, auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sowie die Benützbarkeit der Straße, einschließlich der Anlagen, die dem Straßenverkehr dienen, nicht eingeschränkt sein. Verkehrszeichen müssen aus einer Entfernung von mindestens 20 bis 30 m zu sehen sein!
Bei einer Unterlassung von Schnittmaßnahmen kann die Unfallgefahr steigen, mit der Folge von schweren Schäden an Personen und an Fahrzeugen. Hierzu hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Erkenntnis vom 18.09.1991 festgehalten: „Eigentümer:innen von Bäumen haben Äste, die in das Lichtraumprofil von 4,5 m hineinragen, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden.“
Ein gefahrloses Benützen aller Straßen, Wege und Gehsteige, insbesondere der Zu- und Ausfahrten sowie bei Kreuzungen, hilft jedem.
In diesem Sinne ersuchen wir die Bevölkerung um Mithilfe, die Verkehrsflächen in der Gemeinde sicher zu gestalten!
Übrigens: Grün- und Strauchschnitt können in den jeweiligen Boxen (Bitte beachten) neben dem Recyclinghof abgegeben werden.

