Auflage Entwurf Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan für den Bereich Johann Lanschützer

Veröffentlichungsdatum01.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienallg. Mitteilung, Gemeinde Info

Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Margarethen im Lungau einschließlich des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich „Rückwidmung Johann Lanschützer“  mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht Aufliegt und im Internet unter www.st.margarethen.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist. 

 

Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.


Kundmachung Änderung FWP und BBPL Lanschützer.pdf herunterladen (0.07 MB)


Auflageunterlagen Lanschützer komplett.pdf herunterladen (8.58 MB)


Auflageunterlagen Bebauungsplan.pdf herunterladen (0.51 MB)